Abtei Siegburg Michaelsberg

Kommunale Wärmeplanung

Willkommen auf der Informationsseite zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadtwerke Siegburg! 

Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz soll dazu beitragen, die Wärmeversorgung in Deutschland ab 2045 klimaneutral zu gestalten. Die Stadt Siegburg hat gemeinsam mit den Stadtwerken Siegburg bereits mit der Erstellung eines Wärmeplans begonnen, der aufzeigen soll, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt zukünftig aussehen kann und ob und welche zentrale Wärmeversorgung die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Frage kommt.  

Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Ablauf des Projekts und können sich über den aktuellen Stand der Planungen informieren.

Was?

Hintergründe und Ziele des Projektes

Im Auftrag der Stadt Siegburg haben die Stadtwerke Siegburg die Federführung bei der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) übernommen. Konkret erarbeitet die KWP Vorschläge, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Siegburg bis 2045 erreicht werden kann. Die KWP schafft damit eine Orientierung, in welchem Teil Siegburgs vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte. Grundlage ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, das der Bundestag am 20. Dezember 2023 beschlossen hat. Gesetzlich muss die KWP bis Ende Juni 2028 abgeschlossen sein; die Stadtwerke wollen bereits zwei Jahre früher die Ergebnisse vorlegen. Worum geht es konkret?

Es geht um die Frage, wie bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung Siegburgs erreicht werden kann. Wärme aus erneuerbaren Energien wie Geothermie, Umweltwärme, Abwasser, Solarthermie, klimaneutralen Gasen oder Biomasse wird von großer Bedeutung sein. Wie und wo kann unvermeidliche Abwärme genutzt werden? Wo sind Wärmepumpen sinnvoll, die Umweltwärme aus Erdreich, Grundwasser oder Luft nutzen? Welche Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung werden benötigt? Stichwort Nahwärme- oder Fernwärmenetz. Wie und wo kann der Endenergieverbrauch von Wärme reduziert werden? Welche umfassenden Sanierungsmaßnahmen werden in den kommenden 20 Jahren dazu beitragen? Auf Fragen wie diese sucht die KWP Antworten. Am Ende liegt ein Plan mit konkreten Vorschlägen vor, in welchem Teil Siegburgs vorrangig welche Art der Wärmeversorgung – leitungsgebunden oder dezentral – eingesetzt werden soll. Übrigens nur soll und nicht muss, denn die KWP ist im Bundesgesetz als eine rechtlich unverbindliche Fachplanung angelegt.


Eine Besonderheit der KWP liegt darin, dass der gesamte Prozess partizipativ und kommunikativ angelegt ist. Akteure aus Verwaltung, Energie- und Wohnungswirtschaft, Bezirksschornsteinfeger, aber auch andere Multiplikatoren der Stadtgesellschaft wie mit den Themen befasste Vereine und NGOs werden in die einzelnen Schritte eingebunden, die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig informiert. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es darum auch, am Ende ein Ergebnis vorzulegen, das die Zustimmung der Stadtgesellschaft finden kann. 

Ecology energy concept.

Wer?

Ihre Partner für die kommunale Wärmeplanung




Wie?

Layout 1

Was nicht?

Was kann die KWP leisten und was nicht

Daten in der KWP

Angesichts der großen Planungsaufgabe ist klar: Eine kommunale Wärmeplanung ist ohne Daten nicht durchzuführen. Auch Praxiserfahrungen aus anderen Kommunen zeigen: Entscheidend für eine hohe Qualität der Wärmeplanung ist die Qualität und der Umfang der zugrundeliegenden Daten. Um die Berechnungen für eine klimaneutrale Zukunft aufstellen zu können, wird ein digitaler Zwilling aufgestellt, der die Stadt Siegburg auf Basis von statistischen Daten möglichst gut abbildet. Um den aktuellen Stand der Heizungsstruktur und Wärmebedarfe in Siegburg für die weiteren Planungsschritte möglichst realistisch abbilden zu können, werden gemäß der gesetzlichen Grundlage im Wärmeplanungsgesetz ergänzend insbesondere die folgenden Daten erfasst:

  • Anonymisierte Heizungsdaten der Bezirksschornsteinfeger (zu den verwendeten Technologien, Energieträgern und Baujahren der Heizungen)
  • Anonymisierte Verbrauchsdaten der Netzbetreiber (zur Ermittlung des Wärmebedarfs von Gebäuden)
  • Daten zu kommunalen Liegenschaften (zur Ermittlung des Wärmebedarfs speziell kommunaler Gebäude)
  • Daten aus dem Zensus 2022 (zu den Energieträgern von Heizungen, um eventuelle Datenlücken zu füllen)

Durch diese Vielzahl an aktuellen Datenquellen wird insgesamt eine hervorragende Datengrundlage erreicht. Um den strengen Datenschutzanforderung des Wärmeplanungsgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu genügen, werden dabei alle diese Daten nur über mehrere Gebäude gemittelt erfasst, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder private Gebäude unmöglich ist. Unsere Datenschutzerklärung mit weitergehenden Informationen finden sie hier

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